Behandlungspflege nach SGB V

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Leistungen, die ein Pflegebedürftiger erhält.

Im Gegensatz zur Grundpflege, muss die Behandlungspflege vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. In einem Leistungskatalog ist festgeschrieben, welche Behandlungen verordnet und durch die Kasse bezahlt werden können. Wir als Pflegedienst klären Sie gerne über Ihren Bedarf auf und kümmern uns, um die Umsetzung bei der Krankenkasse.

Folgende Leistungen werden durch uns erbracht:

Wir arbeiten regelmäßig mit verschiedenen Ärzten, Wundmanagern und Sanitätshäusern Hand in Hand, um Ihnen die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen. Durch regelmäßige Fortbildungen befinden sich unsere Pflegekräfte immer auf dem neusten Wissensstand.